Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu empfangen. Diese Regelung ist Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung (2014/55/EU) und zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu erhöhen sowie den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Dokument, das die automatische Erstellung, Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen ermöglicht. Häufig wird sie in den Formaten ZUGFeRD oder XRechnung erstellt. Zu den Vorteilen gehören eine höhere Effizienz durch Zeit- und Kosteneinsparungen, eine Verringerung der Fehler bei der Rechnungsverarbeitung sowie eine optimierte Zahlungsabwicklung. Damit E-Rechnungen rechtskonform verarbeitet und archiviert werden können, ist jedoch geeignete Software erforderlich. Angesichts der wachsenden Pflicht zur Nutzung der E-Rechnung wird sie zunehmend unverzichtbar für moderne Buchhaltungsprozesse.
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